Liebe Leserschaft!
Die ehrenwerte Verpflichtung einen Begleittext zur Verlosung des Schnaps an Bernhard (oder gar jemanden anderen?) zu schreiben, trifft mich in einem eher ungünstigen Moment. Ich fühle mich erschöpft, erschöpft von diesem Jahr. Es wurde womöglich schon viel über die Besonderheiten dieses Jahres geschrieben und auch wenn ich generell schon eher zurückgezogen lebe, hat es mich schlussendlich schon ein bisschen belastet. Ich hab also kein großes Fazit oder gar eine Weisheit für dieses Jahr, ich bin einfach froh, dass ich gesund bin, Wohnung und Essen vorhanden ist und ich noch ein paar soziale Kontakte habe. Falls ich dann vielleicht noch ab und zu auf einen Berg kann, bin ich schon sehr dankbar und glücklich.
Sodala, nun zum Wesentlichen: Auch in diesen bewegten Zeiten hab ich meinen gealterten Körper zu diversesten und entlegensten Gebieten unseres weiten Landes bewegt, einzig zum Zwecke euch eine Möglichkeit zum Erhalt des Lebenselixieres der Alpen zu geben – es geht also wieder um Schnaps vom Sepp im Halblitergebinde. Die Regeln: Wer als Erster unten in den Kommentaren mindestens 8 von den 20 Aufnahmeorten hineinschreibt hat gewonnen. Da es Kritik von der EU-Wettbewerbsbehörde bezüglich verzerrende Marktbedingungen gegeben hat, gibt es eine Sonderanforderung an Bernhard: Dieser jener muss Bild 3, 12 und 15 zusätzlich erraten um die begehrte Flüssigkeit zu erhalten. Die Übergabe des Gewinnes wird Ende Jänner passieren, wo und wann wird bilateral mit der Gewinnerin bzw. dem Gewinner ausgemacht. Die Presse wird rechtzeitig informiert.
In diesem Sinne – Prost und schöne Weihnacht!




















Nachdem bei meiner Wenigkeit keinerlei leistungssteigernde Substanz nachgewiesen wurde – auch der Schnaps wurde immer jeweils nach Gewinn des Bewerbes verabreicht – protestiere ich bei der Wettbewerbsleitung gegen diese willkürliche Schikane gegen einen verdienten Rekordchampion.
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Lieber Bernhard,
diese Schikane ist keine wirkliche, wurde die Regel doch zum Ausgleich von wettbewerbsverzerrende Bedingungen erlassen. Ich konnte jedoch vorm EUGH eine Erleichterung erwirken – du musst jetzt nur das Bild 15 zusätzlich erraten (ist irgendwo in Ostösterreich).
An alle Anderen: Bemühts euch! Der 2020iger ist ein besonderer Jahrgang!
Schöne Weihnachten allerseits!
Gerry
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